Zuständigkeitsfinder
Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält der § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
25.10.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
53117 Bonn, Stadt