Zuständigkeitsfinder
Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
- bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe
- des Firmensitzes,
- des Geschäftsgegenstandes,
- des Stammkapitals,
- bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
- vollständig ausgefülltes Formular, GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK)
- Vorlage aktueller Auszüge aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) und aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde), bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
- Anmeldung 25,00 EUR
- Ummeldung 15,00 EUR
- Abmeldung 10,00 EUR
- Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30