Zuständigkeitsfinder
Gewässer (öffentlich): gewerbliche Nutzung (Grundwasser- Wärmepumpen > 100m) - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers.
Darüber hinaus sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 41 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Arbeiten wie Grabungen und Bohrungen, die soweit in den Untergrund reichen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser einwirken können und eine Beeinträchtigung desselben nicht ausgeschlossen werden kann, drei Monate vor ihrem Beginn der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Dies ist bei Erdwärmepumpenanlagen regelmäßig der Fall.
Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erforderlich.
- Erlaubniserteilung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde in den Landratsämtern bzw. den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Wenden Sie sich darüber hinaus bei Bohrungen mit einer Tiefe > 100 Metern an die Abteilung 8 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die für die Entscheidung der zuständigen Wasserbehörde erforderlichen Unterlagen (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) hat derjenige vorzulegen, der die Entscheidung beantragt oder in dessen Interesse sie ergehen soll. Unvollständige, mangelhafte oder offensichtlich unzulässige Anträge oder Anzeigen können ohne Durchführung des Verwaltungsverfahrens zurückgewiesen werden, wenn der Antragsteller die ihm mitzuteilenden Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Frist behebt.
Notwendige Nachweise und sonstige Unterlagen können Sie zum Beispiel der Arbeitshilfe „Nutzung oberflächennaher Geothermie" entnehmen.
Hinweis: Die Arbeitshilfe von 2013 ist derzeit in der Überarbeitung und wird an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den einschlägigen Verwaltungskostenbestimmungen und wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall, insbesondere der Qualität der vorgelegten Unterlagen, abhängig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag ist nicht formgebunden. Um den Anforderungen an die Antragsunterlagen gerecht zu werden, wird jedoch angeraten, bei den unteren Wasserbehörden nach gegebenenfalls bereitgestellten Formularen oder Hinweisen zu fragen.
Unterstützende Institutionen
Die Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) gibt umfangreiche Informationen zur Erdwärmenutzung in Thüringen heraus.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Adresse
07745 Jena