Gewässer (öffentlich): gewerbliche Nutzung (Grundwasser- Wärmepumpen > 100m) - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers.

Darüber hinaus sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 41 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Arbeiten wie Grabungen und Bohrungen, die soweit in den Untergrund reichen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser einwirken können und eine Beeinträchtigung desselben nicht ausgeschlossen werden kann, drei Monate vor ihrem Beginn der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Dies ist bei Erdwärmepumpenanlagen regelmäßig der Fall.

Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erforderlich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Erlaubniserteilung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Adresse
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena