Zuständigkeitsfinder
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt (Sondernutzung), bedarf der Erlaubnis.
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Antragsunterlagen mit genauen Angaben zum Zeitraum, zur Größe der Fläche und zur Länge und Tiefe der Aufbauten
- Stadtgrundkarte im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung der in Anspruch nehmenden Fläche
- Foto oder Prospekte der zur Aufstellung vorgesehenen Aufbauten bzw. Beschreibung, eventuell Faltblätter (Prospekte) des Informationsthemas
- Maßstabsgerechte Skizze oder Lageplan der Örtlichkeit (mit Eintragung bereits vorhandener Einbauten, Stadtmobiliar etc.)
Welche Gebühren fallen an?
- Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
- Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen
Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung (Mindestgebühr 50,00 EUR) und Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (Gebührenrahmen von 5,00 EUR - 50.000,00 EUR)
Anträge / Formulare
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Bitte beachten Sie auch
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Merkblatt 1 zu Wirtschaftsgärten, Bratständen und Imbisswagen
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Merkblatt 2 zu Informationsständen
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Merkblatt 3 zu Warenpräsentationen vor Geschäften
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Merkblatt 4 zu Werbeaufstellern, Promotion vor Ladengeschäften
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
07.02.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Besucheranschrift
99084 Erfurt