VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung

Leistungsbeschreibung

Mit § 10 der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde die Pflicht zur Abgabe von "Vollständigkeitserklärungen" (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten. Die Vollständigkeitserklärungen müssen von einem anerkannten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Steuerberater) digital signiert werden. Die Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Registers für diese Vollständigkeitserklärungen beauftragt.

Die IHKs beraten zu den Registereinträgen und zur Verpackungsverordnung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
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Fax
0361 3485-950
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Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja
Gebäudezugänge