Handelsregister - eintragen

Leistungsbeschreibung

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Amtsgericht Jena - Registergericht

Postanschrift
Postfach 10 08 29
07708 Jena

Adresse
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Telefon
03641 307-888
Fax
03641 307-880