Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Leistungsbeschreibung

Fachkundige Stellungnahmen dienen den Arbeitsagenturen, den Jobcentern sowie auch anderen Förderinstitutionen als Entscheidungshilfe für die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit der Existenzgründung. Auf Grundlage der vom Antragsteller zu übergebenden Unterlagen, wird die Stellungnahme formgebunden ausgefertigt. Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern (z.B. Architekten, Ärztekammern, Innungen),
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

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99096 Erfurt

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Fax
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Di. 08:00 - 17:00 Uhr

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1
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