Waffenherstellung Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition muss bei der für den Ort der gewerblichen Hauptniederlassung zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

  • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
  • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
  • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
  • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
  • Waffenhandelserlaubnis

Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Besucheranschrift
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99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
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Verkehrsanbindung
9, 51, 60

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52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6