Unschädlichkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag kann durch ein Unschädlichkeitszeugnis u. a. festgestellt werden, dass ein Grundstück frei von den Belastungen veräußert werden kann, ohne dass die Rechtsänderung für die Berechtigten schädlich ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass ein Nachteil nicht zu befürchten ist und der Grundstücksteil im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringerem Wert und Umfang ist. Dabei ersetzt das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten. Das Unschädlichkeitszeugnis ist dem Grundstückseigentümer und den betroffenen dinglich Berechtigten bekannt zu machen. An diese erfolgt ebenfalls eine Mitteilung über die Unanfechtbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisses.

Weitere Informationen (u. a. Downloads zur Thematik) sind unter nachfolgenden Link zu finden:

Link zu Internet TLBG „Liegenschaftskataster -> Unschädlichkeitszeugnisse“

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Erfurt

Adresse
Hohenwindenstr. 14
99086 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung