Zuständigkeitsfinder
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie neben einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G", "H" oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag ist an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt bzw. das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls Sie die kostenlose Wertmarke beantragen, ist ein Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Welche Gebühren fallen an?
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke erfüllen, fallen keine Kosten an. Für die Wertmarke gegen Eigenbeteiligung fallen Kosten an.
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur ausstellen können, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei uns in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name | Raum | Buchstaben | Telefon-Nr. |
---|---|---|---|
Frau Möller | 005 | Sachgebietsleiterin | 0361 655-6340 |
Herr Dittmar | 004 | K | 0361 655-6345 |
Frau Grobe | 006 | R, F | 0361 655-6341 |
Frau Wiedenhöft | 007 | A, C, I, O, Q, T | 0361 655-6342 |
Herr Heitmann | 008 | Sch | 0361 655-6347 |
Frau Günther | 009 | H | 0361 655-6346 |
Frau Stockhaus | 010 | L, G | 0361 655-6343 |
Frau Beständig | 010 | L, G | 0361 655-6344 |
Frau Möller, K. | 011 | M, N | 0361 655-6368 |
Frau Großer | 012 | V, E, P | 0361 655-6369 |
Frau Löwe | 014 | B | 0361 655-6348 |
Frau Stange | 014 | W, U, X, Y | 0361 655-6349 |
Frau Hiltmann | 008 | S, D | 0361 655-6385 |
Frau Henning | 003 | St, Z, J | 0361 655-6148 |
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Besucheranschrift
99084 Erfurt