Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Personen, die Halter eines auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind , können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.

Bei den Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen unterscheidet man zwischen der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung:

  • Wenn Sie eine Steuerbefreiung erhalten, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.
  • Erhalten Sie eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.

Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Sind Sie schwerbehindert und noch minderjährig, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.

Führen Sie als schwerbehinderter Mensch Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.

Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen reichen Sie schriftlich direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt ein oder geben Sie diesen bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle ab.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6

2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

Mitarbeiter*innen

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