Zuständigkeitsfinder
Schulwegsicherheit
Leistungsbeschreibung
Schulwegsicherheit lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Eltern erreichen.
Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule. Die Polizei bietet Verkehrssicherheitsberatung mit verschiedenen Veranstaltungen an.
Erteilen einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Verkehrszeichen/Leiteinrichtungen/Lichtsignalanlagen
An wen muss ich mich wenden?
Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan/Skizze (je nach Art der Baustelle)
- Regelplan gemäß "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) bzw. ein Beschilderungsplan
- Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der Verantwortliche an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat (wird künftig bei Firmen gefordert)
- bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung)
Vorlage des Signalzeitenplanes
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren gemäß GebOst, zurzeit ab 15,00 EUR bis 767,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?
Wer kann den Antrag stellen?
- In der Regel der Bauverantwortliche
oder ein aussagefähiger und kompetenter Vertreter durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde
Welche Fristen müssen beachtet werden?
- bei kleineren Maßnahmen (Gerüste/Containerstellungen)
ohne verkehrsrechtliche Probleme ca. 1 Woche,
Regelwert eine Woche - bei größeren bzw. umfangreichen Maßnahmen Bearbeitungszeit von einer Woche bis zu vier Wochen, wenn umfangreiche Abstimmungen und umfangreiche, gesetzlich geforderte Anhörungen erforderlich werden
Antragsformulare (Komplettpaket) werden auf telefonische Anfrage über FAX oder eMail verschickt; diese sind auch in der Abteilung Verkehr/ Straßenverkehrsrecht/ Untere Straßenverkehrsbehörde in den Zimmern 102 / 103 erhältlich.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Besucheranschrift
99084 Erfurt