Wilden Müll zur Entsorgung melden

Leistungsbeschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
  • Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG

Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696

  • Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
  • Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen

Herr Fischer Tel. 0361 655-2627

Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Abfall: Erarbeiten eines Entsorgungskonzeptes