Zuständigkeitsfinder
Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Mütter und Väter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Beratung und Unterstützung der Mutter nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- bei der Vaterschaftsfeststellung,
- bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
- über die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Beratung und Unterstützung alleinsorgeberechtigter oder tatsächlich allein für ein Kind sorgender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
- gültiger Personalausweis bzw. Pass
- Geburtsurkunde des Kindes
- bereits vorhandene Unterhaltstitel
- Sorgerechtsentscheidungen
- Einkommensnachweise
- Nachweise weiterer Unterhaltsverpflichtungen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller (Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge) dies schriftlich verlangt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verwaltung
Adresse
99085 Erfurt