Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6

2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

Mitarbeiter*innen

Information Bürgeramt

Formulare

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Kraftfahrzeug: Antrag auf Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeug: Erklärung und Vollmacht des Erziehungsberechtigten für Zulassung Fahrzeug
Kraftfahrzeug: Vollmacht für Kraftfahrzeug-Angelegenheiten
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt