Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Die Außerbetriebsetzung kann in allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet vorgenommen werden.

Mit der Außerbetriebsetzung endet die Steuer- und Versicherungspflicht des Fahrzeugs. Der Zoll und Ihre Kfz-Versicherung werden elektronisch durch die Zulassungsbehörde informiert.

Eine Vollmacht bei Vorsprache einer beauftragten Person ist nicht erforderlich. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ist nicht notwendig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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