Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
 
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • Ausstellung nur im Einzelfall und nach Überprüfung der Sachlage unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn in der Kürze der Zeit die Ausstellung eines Expressreisepasses (s.u. Reisepass) nicht möglich ist. Die Entscheidung, welche Art Dokument ausgestellt wird, obliegt allein der Passbehörde.
  • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Kinderreisepass)
  • persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

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