Zuständigkeitsfinder
Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
- persönliche Vorsprache erforderlich
- Ausstellung nur im Einzelfall und nach Überprüfung der Sachlage unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn in der Kürze der Zeit die Ausstellung eines Expressreisepasses (s.u. Reisepass) nicht möglich ist. Die Entscheidung, welche Art Dokument ausgestellt wird, obliegt allein der Passbehörde.
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Kinderreisepass)
- persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich
- Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich
- an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
- an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Ihr bisheriger Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
- Ihr Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen: Geburtsurkunde/ bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise; dabei wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- 1 aktuelles biometrisches Passbild, weitere Unterlagen siehe unter Reisepass
- Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station".
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis - soweit vorhanden)
- bei Minderjährigen siehe Unterlagen Kinderreisepass
- Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Vorlage der Reiseunterlagen)
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung von einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragsstellers wahrgenommen wird.
Abgabe: 26,00 EURVorkasse: Nein
Gebühr 26,- EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
- Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Besucheranschrift
99084 Erfurt