Zuständigkeitsfinder
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für die die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
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An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste
Besucheranschrift
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
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Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
3, 4, 6
Weitere Stellen
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
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Johannesstraße 173
99084 Erfurt
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Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
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