Unterhaltszahlung

Leistungsbeschreibung

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Verwaltung

Adresse
Steinplatz 1
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

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Unterhaltsvorschuss: Hinweise Antrag und ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach UVG