Zuständigkeitsfinder
Tierarzneimittel
Leistungsbeschreibung
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen insbesondere zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln im Allgemeinen und somit auch für Tierarzneimittel.
Praktizierende Tierärzte müssen den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 des Arzneimittelgesetzes anzeigen. Hierüber wird eine Apothekenbescheinigung ausgestellt. Hausapotheken unterliegen der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln/Betäubungsmitteln sowie die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mitteilung über Zeitpunkt und Anschrift der Niederlassung sowie des Tätigkeitsbereiches
- Tierärztliche Approbation
Welche Gebühren fallen an?
Beratung: keine
Apothekenbescheinigung: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Hausapothekenkontrolle: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.3 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Was sollte ich noch wissen?
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Über die erfolgte Anzeige der Hausapotheke wird dem praktizierenden Tierarzt gemäß § 47 Arzneimittelgesetz erteilte "Apothekenbescheinigung" berechtigt ihn, Tierarzneimittel bei Herstellern und Großhändlern zu beziehen. Bereits im Vorfeld bei der Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke erfolgt eine Beratung durch den Amtstierarzt.
Überwachung:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die tierärztlichen Hausapotheken im Stadtgebiet auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zudem werden die Tierärzte nach Bedarf in allen rechtlichen Fragen zum Umgang mit Tierarzneimitteln beraten.
Im Rahmen der Überwachung wird auch der Erwerb, die Aufbewahrung und der Verbleib von Betäubungsmitteln überwacht.
Tierimpfstoffe sind auch Arzneimittel; ihr Einsatz unterliegt den Bestimmungen der Tierimpfstoff-Verordnung. Im Zuge der Tierarzneimittelüberwachung wird auch der ordnungsgemäße Einsatz und die Abgabe von Tierimpfstoffen kontrolliert.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Adresse
99096 Erfurt
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Gebäudezugänge
Weitere Stellen
Adresse
99084 Erfurt