Zuständigkeitsfinder
Seniorenvertretung/Seniorenbüro
Leistungsbeschreibung
Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. In den meisten größeren Städten gibt es eine Seniorenvertretung.
Folgende Aufgabenfelder fallen in den Zuständigkeitsbereich der Seniorenvertretung:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbstständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Menschen zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstige Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.
Seniorenbüros sind Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in der nachberuflichen Lebensphase.
Seniorenbüros richten sich an Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere aktiv werden möchten. Auch für vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene und jüngere Menschen können Seniorenbüros wichtige Treffpunkte sein und sinnvolle Aufgaben anbieten. Seniorenbüros sind Ansprechpartner für Seniorengruppen und Initiativen sowie für gemeinnützige Träger, die freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen.
Schaffung von Möglichkeiten für Senioren am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, Beratung bei der Beschaffung von altersgerechtem Wohnraum, Inanspruchnahme von Ehrungen im Alter, Teilnahme an Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
An wen muss ich mich wenden?
Fragen Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Was sollte ich noch wissen?
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Ratgeber für ältere Bürger der Stadt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Eingliederungshilfe/ Teilhabe II (Sozialraum Südost und Oststadt)
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