Zuständigkeitsfinder
Planfeststellung
Leistungsbeschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Herstellung und Abgabe von Auszügen aus der Bestandsdokumentation stadteigener Kanal- und Leitungsnetze sowie Auskünfte zu sonstigem Leitungsbestand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine, erforderlich sind genaue Angaben zur Lage und zu den Ausmaßen des benötigten Kartenmaterials
Welche Gebühren fallen an?
auf Basis der Verwaltungsgebührensatzung , abhängig von Größe und Inhalt des jeweiligen Auszuges
Rechtsgrundlage
§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverwaltung/Dokumentation
Besucheranschrift
99085 Erfurt