Meldepflicht

Leistungsbeschreibung

Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Bürgerservice: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
Bürgerservice: Einverständniserklärung Sorgeberechtigte bei Umzug Kind
Bürgerservice: Erklärung zur Wohnsituation bei gemeinsamen Sorgerecht
Bürgerservice: Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt
ThAVEL-Onlinedienst: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung