Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.

Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.

Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht. 

Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Seit 1992 finden Befliegungen in verschiedenen Maßstäben über dem Stadtgebiet statt. Die so entstandenen Senkrechtaufnahmen liegen als Farbaufnahmen (Format 23x23 cm) vor, die als Kontaktkopien oder Rasterdaten zur Verfügung stehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kartenstelle

Besucheranschrift
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
2, 4

Formulare

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