Kinderreisepass erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (zum Beispiel für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welches Ausweisdokument Ihr Kind für die Einreise in das Reisezielland benötigt.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einigen Ländern kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses ist für Minderjährige nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.

Seit dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Vorher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres jeweils um ein Jahr verlängert werden, sofern dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Er ist dabei mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Seit 2. August 2021 können im Kinderreisepass oder Reisepass von Minderjährigen auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende – schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
  • persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig vom Alter) ebenfalls erforderlich
  • Die Ausstellung eines Kinderreisepass ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich.
  • Die Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt ein Jahr.
  • Der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig. Informieren Sie sich bitte vorab unter www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
  • Weitere Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit sowie auf der entsprechenden Seite des Bundesinnenministeriums.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

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Bürgerservice: Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt