Zuständigkeitsfinder
Kinderreisepass erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (zum Beispiel für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welches Ausweisdokument Ihr Kind für die Einreise in das Reisezielland benötigt.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einigen Ländern kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält.
Die Ausstellung des Kinderreisepasses ist für Minderjährige nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Seit dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Vorher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres jeweils um ein Jahr verlängert werden, sofern dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Er ist dabei mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Seit 2. August 2021 können im Kinderreisepass oder Reisepass von Minderjährigen auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Diese Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende – schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
- persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig vom Alter) ebenfalls erforderlich
- Die Ausstellung eines Kinderreisepass ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich.
- Die Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt ein Jahr.
- Der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig. Informieren Sie sich bitte vorab unter www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
- Weitere Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit sowie auf der entsprechenden Seite des Bundesinnenministeriums.
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Ihr Kind mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde
- Bei dauernd getrennt lebenden Eltern (länger als ein Jahr) darf nur derjenige Elternteil den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet ist.
- Zur Prüfung der Identität muss auch das Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente der Person, die für das Kind einen Kinderreisepass beantragt
- sofern vorhanden Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis des Kindes oder ggf. Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)
- grundsätzlich 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" .
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
- Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
- alte Ausweisdokumente des Kindes (wenn vorhanden)
- falls erforderlich: Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger
- Die Ausstellung eines Passes oder Kinderreisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerservicebüro anhand einer durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
- Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Pass oder Kinderreisepass allein, sollen bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.
Benötigte Unterlagen für die Aktualisierung des Kinderreisepasses:
- aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- der aktuelle Kinderreisepass
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Besonderheiten
Verlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Aktualisierungsdatum maximal 1 Jahr.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV). Genaue Auskunft hierzu erteilt auch die zuständige Stelle.
Wird der Kinderreisepass bei einer Passbehörde an einem anderen Ort im Inland oder im Ausland gestellt, erhöht sich die Gebühr (Zuschlag).
Gebühr 13,00 EUR für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses
Gebühr 6,00 EUR für die Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
29.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Besucheranschrift
99084 Erfurt