Zuständigkeitsfinder
Kinderreisepass
Leistungsbeschreibung
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
- persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig vom Alter) ebenfalls erforderlich
- Die Ausstellung eines Kinderreisepass ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich.
- Die Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe beträgt ein Jahr.
- Der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig. Informieren Sie sich bitte vorab unter www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Ihrem Reiseland.
- Weitere Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit sowie auf der entsprechenden Seite des Bundesinnenministeriums.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente der Person, die für das Kind einen Kinderreisepass beantragt
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) und Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)
- grundsätzlich 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" .
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
- Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
- alte Ausweisdokumente des Kindes (wenn vorhanden)
- falls erforderlich: Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger
- Die Ausstellung eines Passes oder Kinderreisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerservicebüro anhand einer durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
- Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Pass oder Kinderreisepass allein, sollen bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.
Benötigte Unterlagen für die Aktualisierung des Kinderreisepasses:
- aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- der aktuelle Kinderreisepass
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Besonderheiten
Verlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Aktualisierungsdatum maximal 1 Jahr.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV). Genaue Auskunft hierzu erteilt auch die zuständige Stelle.
Gebühr 13,00 EUR für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses
Gebühr 6,00 EUR für die Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses muss das Kind anwesend sein.
Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de/ abrufen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Innenministerium
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Besucheranschrift
99084 Erfurt