Zuständigkeitsfinder
Hundean- / -abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- wenn der Hund älter als drei bis vier Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten.
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes,
- bei Namensänderung des Hundehalters,
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ordnungswidrigkeiten sind:
- Nichtanmeldung des Hundes/der Hunde;
- keine Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers bei der Abmeldung des Hundes;
- Nichtanzeige des Wegfalls von Steuerbefreiungs- oder Ermäßigungsgründen innerhalb von 14 Tagen;
- keine Mitführung der Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes;
- Nichtvorzeigen der Hundesteuermarke auf Verlangen der Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamten oder der Polizeibeamten;
- Nichtabgabe der Hundesteuermarke bei Abmeldung des Hundes.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
- Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
- Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
- Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr
Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235
2
1, 3, 4, 5, 6
9, 51, 60