Hortanmeldung

Leistungsbeschreibung

Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Berechnung von Hortgebühren für die Landeshauptstadt Erfurt und Information zur Gebührenberechnung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung

Besucheranschrift
Steinplatz 1
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5

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Hort: Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung
ThAVEL-Onlinedienst: Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung