Zuständigkeitsfinder
Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
-
bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- vollständig ausgefülltes Formular, GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK)
- Vorlage aktueller Auszüge aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) und aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde), bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO
Welche Gebühren fallen an?
15,00 Euro
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Anmeldung 25,00 EUR
- Ummeldung 15,00 EUR
- Abmeldung 10,00 EUR
- Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
08.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
2
1, 3, 4, 5, 6
52, 61, 155, 234/235
9, 51, 60