Gewerbe ummelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Gewerbe: Beiblatt zur Gewerbean-, -um-, -abmeldung
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