Zuständigkeitsfinder
Gewerbesteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und verdienen im Jahr damit mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt sendet Ihnen per Post einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. Sie erhalten per Post einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und für die Festsetzung sowie ggf. die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge sind die Finanzämter zuständig. Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer, der Verzinsung einschließlich der Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen obliegt den Gemeinden:
- Festsetzung und Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen auf der Grundlage von Messbescheiden, Steuererklärungen oder Anträgen der Gewerbesteuerpflichtigen
- Gewerbesteuerveranlagung und -zinsberechnung
- Bearbeitung von Widersprüchen und Anträgen auf Stundung und Erlass
- Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 470 %.
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
- Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt.
- Erklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung, aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen
- Vollmacht für den Steuerberater, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten Ihren Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag in der Regel nach spätestens 10 Wochen, nachdem Sie Ihre Gewerbesteuererklärung abgegeben haben.
Rechtsgrundlage
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Anträge / Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Keine
Der Bescheidzugang erfolgt per Post.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde - Steuerverwaltung -
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Finanzamt Erfurt
Adresse
99091 Erfurt
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:
0361 57 3615-900
Servicezeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.
Gebäudezugänge
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Bankeinzugsermächtigung
Weitere Stellen
Besucheranschrift
99085 Erfurt