Zuständigkeitsfinder
Fischerprüfung Zulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach den in § 29 Abs. 4 ThürFischG i. V. m. § 26 ThürFischAVO definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung. Die Bedingungen hierfür sind in § 30 der ThürFischAVO geregelt.
Die schriftliche Fischerprüfung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 ThürFischG erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.
Welche Gebühren fallen an?
Prüfungsgebühr von 35 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Besucheranschrift
99084 Erfurt