Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren (Kraftfahrzeug Stilllegung)
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online außer Betrieb gesetzt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
- eine stabile Internetverbindung
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
"neue" Zulassungsbescheinigung I
-
elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
-
ein Kartenlesegerät
-
Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Lassen Sie sich Ihre Kennzeichen reservieren, wenn eine Wiederinbetriebnahme beabsichtigt ist. Eine Reservierung Ihres Kennzeichens ist bis zu 12 Monaten möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Zulassungsbehörde informiert auf elektronischem oder schriftlichen Weg über die Außerbetriebsetzung. Es gilt das Datum der abschließenden Bearbeitung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt