Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung technische Änderung melden

Leistungsbeschreibung

Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung(en), unverzüglich mitzuteilen:

1. Änderungen von Angaben zum Halter,

2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,

3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,

5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,

6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,

7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,

8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,

9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken,

10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern,

11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks in der ABE, im Gutachten oder Teilegutachten erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Die Information, ob eine technische Änderung am Fahrzeug unverzüglich oder bei der nächsten Befassung in die Zulassungsdokumente eingetragen werden muss, entnehmen Sie dem Gutachten der entsprechenden Überwachungsorganisation.

Die Eintragung einer technischen Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Der Eintrag einer technischen Änderung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6

2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

Mitarbeiter*innen

Information Bürgeramt

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Kraftfahrzeug: Vollmacht für Kraftfahrzeug-Angelegenheiten
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt