Zuständigkeitsfinder
Abfallgebühren
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
- Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge für Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, Bioabfall, Papier
- Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge bei Eigentümerwechsel
- Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne (Eigenkompostierung)
- Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenanzahl
- Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen (z. B. Studenten)
- Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
- Abfallberatung
Ansprechpartner für die oben aufgeführten Leistungen sind:
- zentrale Rufnummer: 0361 655-2810 sowie
- Straßen A - I: Frau Schneider, Tel. 0361 655-2828
- Straßen J - Z: Frau Welsch, Tel. 0361 655-2827
- eingemeindete Ortsteile: Frau Wenig, Tel. 0361 655-2829
- Großwohnanlagen: Herr Wilczak, Tel. 0361 655-2815
- Ausgabe der grünen 70-Liter-Abfallsäcke für Hausmüll (Gebühr: 3,00 €/ Stück)
Ansprechpartnerin für die Ausgabe der grünen Abfallsäcke ist
- Frau Schneider Tel. 0361 655-2828
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie im Rahmen der Leistungserbringung das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DS GVO .
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne im Fall von Eigenkompostierung
- Belege zum Nachweis der Eigenkompostierung, z. B. Fotos
Für die Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen
- Belege für den auswärtigen Aufenthalt, z. B. Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung des Arbeitgebers
Welche Gebühren fallen an?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall
Besucheranschrift
99085 Erfurt