Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Leistungsbeschreibung

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Adresse
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Telefon
+49 361574062 999
Fax
+49 361574062 699