Zuständigkeitsfinder
Fischerei Ausnahmegenehmigung nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO). Diese erlaubt es Ihnen in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der obersten Fischereibehörde.
- Die oberste Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
An wen muss ich mich wenden?
Oberste Fischereibehörde
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 54
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Gültiger Fischereischein
- Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 25,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: Zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens
Für Arten, die der Bundesartenschutzverordnung und der FFH-RL unterliegen, vier Wochen vor Vorhabensbeginn
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzulegen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft