Zuständigkeitsfinder
Baumschaden beseitigen
Leistungsbeschreibung
Sie melden einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem die Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers bzw. Eigentümers. Anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Beeinträchtigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Gefahr ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Soweit die Gefahr von benachbarten Grundstücken ausgeht, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem die Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers bzw. Eigentümers. Anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Beeinträchtigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Gefahr ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Soweit die Gefahr von benachbarten Grundstücken ausgeht, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Fax: +49 361 57413-5499
E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Sind Bäume auf privaten Grundstücken betroffen, werden die Eigentümer aufgefordert die Gefahr zu beseitigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)