Antrag auf Herausgabe des Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung (Eilverfahren)

Leistungsbeschreibung

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Erfurt

Adresse
Rudolfstr. 46
99092 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt