Zuständigkeitsfinder
Familiennamen aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern ändern
Leistungsbeschreibung
Bei der Bestimmung der Namensführung in der Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.
In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (zum Beispiel wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.
Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese erfahren Sie beim Standesamt.
Was sollte ich noch wissen?
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)