Zuständigkeitsfinder
Weintransporte Begleitdokumente ausstellen
Leistungsbeschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein,
Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.
Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.
Verfahrensablauf
Begleitpapiere für den Transport von Weinerzeugnissen erhalten Sie durch eine formlose Anforderung per Post, Mail oder Anruf. Sie werden Ihnen zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Kalenderjahr nicht genutzte Begleitpapiere sind im folgenden Jahr ungültig und müssen zurückgeschickt werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Tage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Adresse
07641 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Weinbau
Telefon
+49 361 574157760- Bundesland Thüringen: