Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein,

Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.

Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815000
Fax
0361 57-3815010
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein
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