Fischereiabgabe - Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe (FAG) in Thüringen beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit den Mitteln der Fischereiabgabe werden von der obersten Fischereibehörde Vorhaben unterstützt und gefördert die folgenden Zielstellungen und Zwecken dienen:

  • Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Grundlagen der Fischerei
  • Umsetzung von Maßnahmen der fischereiliche Hege nach den Regeln der guten fachlichen Praxis
  • Aus- und Fortbildung der Fischer und Angler
  • Untersuchung von Fragen, die für die Fischerei bedeutsam sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000
Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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