LEADER-Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen kann dieser abweichen. Die Förderhöhe legt die Regionale Aktionsgruppe (RAG) in ihren Strategien selbst fest.

Was wird gefördert?

  • Projektvorbereitung
  • Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
  • Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
  • Verwaltung und Sensibilisierung
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 43 - Regionale Landentwicklung Mittel- und Nordthüringen

Adresse
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Bemerkung: Zweigstelle Gotha
Telefon
+49 361 574014-100
Fax
+49 361 574014-299

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

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