Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Region für Radfahrende und Wanderende attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für eine ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
  • Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
  • Einrichtungen der touristischen Infrastruktur

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 43 - Regionale Landentwicklung Mittel- und Nordthüringen

Adresse
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Bemerkung: Zweigstelle Gotha
Telefon
+49 361 574014-100
Fax
+49 361 574014-299

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

Weitere Stellen

PORTIA Servicehotline
Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333