Zuständigkeitsfinder
Forst Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Genehmigung durch Genehmigungsbescheid
An wen muss ich mich wenden?
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald mit Nachweis des Eigentums,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Genehmigungsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Anträge / Formulare
- Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs von Schutzwald
- Grundbuchauszug
Urheber
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99085 Erfurt