Zuständigkeitsfinder
Beitragsfreies Betreuungsjahr (sog. Kita-Jahr) - Information
Leistungsbeschreibung
In dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung ist in § 30 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz -ThürKitaG-) vorgesehen, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2018 für das letzte Besuchsjahr vor Schuleintritt keinen Elternbeitrag mehr erheben dürfen.
Eines Antrages der Eltern bedarf es für die Beitragsbefreiung nicht.
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf vom Thüringer Landtag im Hinblick auf die Elternbeitragsfreiheit rechtszeitig verabschiedet wird und somit am 01.01.2018 in Kraft tritt.
In der Beratungsstelle für Familien mit Kindern im Jugendamt erhalten Sie Informationen (z.B. Ablauf der Anmeldung, Betreuungskosten) und Beratung zu allen Angeboten der Kinderbetreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten für Kinder im Alter ab 2 Jahren bis Schuleintritt.
Die konkrete Vergabe der Kinderbetreuungsplätze erfolgt über die Einrichtungsleitung vor Ort.
Welche Unterlagen werden benötigt?
für ermäßigte Gebühren sind alle Einkommensunterlagen mitzubringen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung
Besucheranschrift
99085 Erfurt