Spielautomatensteuer

Leistungsbeschreibung

Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende im Stadtgebiet veranstaltete Vergnügungen:

  1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  2. Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art
  3. Das Halten von Musik-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Unterhaltungsapparaten/ -geräten
  4. Öffentliche Filmdarbietungen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere, eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder sexueller Handlungen darstellen,
  5. Das Bereitstellen von Filmkabinen, oder Schauapparaten zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen,
  6. Das Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen.

Die genannten Vergnügungen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn sie mit nicht steuerpflichtigen Veranstaltungen verbunden werden oder gleichzeitig anderen nicht als Vergnügung anzusehenden Zwecken dienen bzw. nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5

Formulare

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Vergnügungssteuer: Anlagen Spielapparate Erklärung ab 01 07 2016
Vergnügungssteuer: Anmeldung von Veranstaltungen
Vergnügungssteuer: Kartensteuer
Vergnügungssteuer: Pauschalsteuer
Vergnügungssteuer: Spielapparate Erklärung ab 01 01 2019