Zuständigkeitsfinder
Mietspiegel erheben
Leistungsbeschreibung
- Veröffentlichung eines Mietspiegels für die Stadt Erfurt als Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete
An wen muss ich mich wenden?
Die Existenz und Einsicht eines Mietspiegels ist in der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Ausführungen und eine Arbeitshilfe für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie auf den Internetseiten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bemerkung: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die ortsübliche Vergleichsmiete der Stadt Erfurt entnehmen Sie bitte dem Mietspiegel . Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit des Mietspiegels unverändert bis zum 30.06.2022 gilt.
Fachlich freigegeben durch
TMIL
Fachlich freigegeben am
01.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung
Besucheranschrift
99084 Erfurt