Städtebaufördermittel beantragen

Leistungsbeschreibung

Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden.

Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung mit einem differenzierten Förderspektrum.

Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatischen Ziele der Städtebauförderung.

Nur Städte und Gemeinden können Fördermittel beantragen. In bestimmten Fällen haben Kommunen die Möglichkeit, die gewonnenen Fördermittel an Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen weiterzugeben.

Die Städtebauförderung in Thüringen wird durch Bund-Länder-Programme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt. Damit ist es möglich, außerhalb der Bund-Länder-Programme und der EU-Förderung auch bedeutsame städtebauliche Maßnahmen im Ländlichen Raum umzusetzen. Das ist wichtig, denn Thüringen ist ein ländlich geprägtes Land.

Die Städtebauförderung dient vor allem

  • der Beseitigung von städtebaulichen Missständen
  • der Stärkung der Innenentwicklung
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke
  • der Behebung sozialer Probleme
  • der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders auch in dünn besiedelten ländlichen Räumen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Städtebauförderung - Referat 310

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1264
Fax
0361 57332-1217
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

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