Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben, 
  • Traubenmost,
  • Maische, 
  • Wein, 
  • Perlwein, 
  • Schaumwein, 
  • Likörwein und 
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Adresse
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Telefon
+49 361574062 999
Fax
+49 361574062 699

Weitere Stellen

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815000
Fax
0361 57-3815010