Zuständigkeitsfinder
Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung
Leistungsbeschreibung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.
Kurzzeitvermietung - zeitweilige Vermietung von Räumlichkeiten in städtisch verwalteten Objekten (außer Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortschaften - hier ist der Beauftragte für Ortsteile und Ehrenamt zuständig)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in deren Besitz sich die kommunale Räumlichkeit befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten
- Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, Nutzungszweck der Räumlichkeiten
- formloser Antrag mit den Angaben zum Objekt , Nutzungszweck, Nutzungsdauer
- Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- bei gewünschten Nutzungen von Räumlichkeiten oder Freiflächen des Petersberges ist das unten aufgeführte Formular auszufüllen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Benutzungsentgelte an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune
Anträge / Formulare
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Liegenschaften
Adresse
99092 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00