Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung

Leistungsbeschreibung

Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Kurzzeitvermietung - zeitweilige Vermietung von Räumlichkeiten in städtisch verwalteten Objekten (außer Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortschaften - hier ist der Beauftragte für Ortsteile und Ehrenamt zuständig)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Liegenschaften

Adresse
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
2, 4

Formulare

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Vertragswesen: Nutzung von Räumlichkeiten und Freiflächen auf dem Erfurter Petersberg